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2015: Änderungen für Autofahrer auf einen Blick

02.12.2014 15:42 Uhr
2015: Änderungen für Autofahrer auf einen Blick
Die Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel ist nur eine der zahlreichen Neuerungen, die 2015 auf Autofahrer zukommen
© Foto: m.schuckart/Fotolia

Von Kennzeichenmitnahme bis eCall: die wichtigsten Neuerungen.

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Mehr Verbraucherschutz, weniger Bürokratie, mehr Service – aber auch mehr Sanktionen und höhere Bußgelder: 2015 treten im In- und Ausland etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel

Zum 1. Januar 2015 wird die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben. Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des „alten“ Wohnortes behalten. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen beantragt werden.

Online-Abmeldung von Fahrzeugen

Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen. Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die ins Internet eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Erst ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich. Wer das nicht will, geht weiter aufs Amt.

Modellversuch section control

Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für „Strecken-Radar“, im Fachjargon auch „section control“ genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein Frontfoto.

Vorfahrt für Elektrofahrzeuge und Carsharing

Ab Mitte 2015 sollen Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.

eCall

Im Lauf des kommenden Jahres soll die Verordnung für das automatische Notrufsystem eCall verabschiedet werden. Darin ist als Einführungstermin der 1. Oktober 2017 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen sukzessive alle in der EU verkauften neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem automatischen Notrufsystem ausgerüstet werden. eCall löst bei einem schweren Unfall automatisch die europaweit einheitliche Notfallnummer 112 aus und übermittelt den Standort des Fahrzeugs an die nächstliegende Notrufzentrale.

Gerichtsurteile europaweit unbürokratischer vollstreckbar

Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt – ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche.

(ADAC/cm)

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