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40 Jahre Gurtpflicht – Lebensretter Nummer eins

04.01.2016 13:06 Uhr
40 Jahre Gurtpflicht – Lebensretter Nummer eins
Wer sich nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld von 30 bis 70 Euro rechnen.
© Foto: ADAC/dpp-AutoReporter

Am 1. Januar 1976 wurde die Anschnallpflicht eingeführt. Seitdem ist die Zahl der Unfalltoten erheblich gesunken.

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Am 1. Januar 1976 wurde die Anschnallpflicht eingeführt. Seitdem ist die Zahl der Unfalltoten erheblich gesunken.

Anfang der Siebzigerjahre starben in Deutschland jährlich noch mehr als 20.000 Menschen im Straßenverkehr. 2015 könnten es laut ADAC 3445 sein.

Der Gurt ist - auch in Kombination mit Airbags und anderen Sicherheitssystemen - der wichtigste Lebensretter. Weil Autofahrer, gerade bei kurzen Fahrten, den Gurt nicht immer anlegen, sind Gurtwarner besonders wichtig. Laut ADAC-Unfallforschung sind verunfallte Fahrzeuge im Durchschnitt acht Jahre alt. Nicht alle Autos verfügen also schon über Gurtwarner, die optisch und akustisch-nervig ans Anschnallen erinnern.

Im Sicherheitssystem eines Autos verhindert der Gurt, dass Autofahrer bei einem Aufprall gegen das Armaturenbrett und die Windschutzscheibe fliegen. Der Gurt schützt vor allem vor schweren Verletzungen an Kopf, Augen, Hals und Oberkörper, die bereits bei einem Crash im Stadtverkehr entstehen können.

Die beim Unfall wirkenden Kräfte können das Vielfache des Körpergewichts erreichen. Ein nicht angeschnallter Erwachsener auf der Rückbank entwickelt bei einem Aufprall mit Tempo 50 eine Kraft, die laut ADAC etwa drei Tonnen gleichkommt. Kräfte und Folgen eines Crashs bei schnelleren Geschwindigkeiten sind entsprechend höher.

Dass der Airbag den Gurt ersetzt, ist ein gefährlicher Irrglaube. Er entwickelt seine Schutzfunktion nur in Kombination mit dem Gurt. Wichtig: Bis etwa 25 km/h schützt allein der Sicherheitsgurt.

Wer sich nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wird ein Kind ohne Sicherung transportiert, kostet das 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro.

(dpp-AutoReporter/wpr/tc)

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