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7. Deutscher Fahrlehrerkongress eröffnet

16.11.2018 12:52 Uhr
7. Deutscher Fahrlehrerkongress eröffnet
Dieter Quentin und Sylke Bub ehrten Gerhard von Bressensdorf und überreichten einen Preis
© Foto: Werner Kuhnle

BVF-Vorsitzender Dieter Quentin und FAHRSCHULE-Chefredakteurin Sylke Bub haben den 7. Deutschen Fahrlehrerkongress eröffnet. Etwa 2.200 Fahrlehrer sind im Berliner Estrel Hotel dabei.

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„Der Fahrlehrerkongress wird immer internationaler“, stellte Dieter Quentin zu Beginn mit Freude fest. „25 Teilnehmer aus Österreich, eine Delegation aus Estland und Kollegen aus Spanien sind ebenfalls angereist.“ Insgesamt tummelten sich circa 2.200 Fahrlehrer im weitläufigen Estrel.

Aber neben vielen neuen Gesichtern war auch ein „alter Bekannter“ vor Ort, einer, der in der Fahrlehrerschaft den Ruf als – Zitat Quentin – „Visionär, Mentor und Kämpfer für eine professionelle Fahrausbildung“ genießt: Gerhard von Bressensdorf. „Wir wären ohne ihn nicht da, wo wir jetzt sind“, sagte der BVF-Vorsitzende, als er seinen Vorgänger auf der Bühne begrüßte. „Wir haben ihm vieles zu verdanken – nicht nur den Fahrlehrerkongress.“

Vor 13 Jahren habe es in der Redaktion der FAHRSCHULE die Idee gegeben, eine Fahrlehrermesse zu veranstalten, fügte Sylke Bub an. „Und wir waren begeistert von der Idee!“ Gerhard von Bressensdorf habe daraus den Kongress in seiner heutigen Form gemacht. „Das ist dein Werk“, lobte Bub und überreichte ihm zusammen mit Dieter Quentin einen Ehrenpreis: lebenslangen freien Eintritt auf allen deutschen Fahrlehrerkongressen.

Bei Automatikregelung endlich „zu Potte komme“

In seiner ersten Kongressrede als BVF-Vorsitzender und Gastgeber nannte Quentin die Dinge bei Namen, die dem Berufsstand bei der täglichen Arbeit unter den Nägeln brennt: „Was bewegt uns aktuell?“, lautete deshalb das Thema seines Vortrags. Das neue Fahrlehrerrecht laufe ordentlich, stellte Quentin zunächst fest. Man führe weiterhin „gute Gespräche mit Bund und Ländern“ und hoffe bei der aktuellen „Reform der Reform“ auf entsprechende Ergebnisse.

Die mögliche Änderung der altbackenen Automatikregelung habe Unruhe in die Branche gebracht, sagte er. „Wir wollen eine Veränderung und BMVI sowie die TP haben alles getan, um das zu prüfen - aber es ist seit drei Jahren ein zähes Ringen, das entsprechende EU-Recht zu ändern. Das ist nicht nachvollziehbar.“ Bis es vielleicht so weit sei, müsse man auf Autos ausbilden, die bald niemand mehr haben wolle – „und dann hängen wir hinterher“. Sicher sei - Quentin ließ sich dies von BMWI-Vertreterin Renate Bartelt-Lehrfeld per Handzeichen aus dem Publikum bestätigen -, dass man eine veränderte Regelung bekommen werde. „Dennoch können wir derzeit Fragen der Kollegen nach einem genauen Zeitpunkt nicht beantworten“, kritisierte er. „Das ist ein bisschen wie der Blick in die Glaskugel.“

Lichtdurchlässigkeit: Wunsch nach fünf Prozent weniger

Ein weiteres Ärgernis ist nach Quentins Ansicht das „Problem“ der getönten Scheiben. Viele moderne Fahrzeuge, zum Beispiel der T-Roc, seien wegen mangelnder Lichtdurchlässigkeit der Heck- und hinteren Seitenscheiben nicht prüfungstauglich, klagte er und fragte: „Kann man denn nicht fünf Prozent von den derzeit vorgeschriebenen 35 Prozent an Lichtdurchlässigkeit wegnehmen, um moderne Fahrzeuge in Prüfungsfahrzeuge zu verwandeln?“ Immerhin seien diese Fahrzeuge ja so im Straßenverkehr zugelassen. Quentin bat BMVI und TP, darüber nachzudenken.

Nach Ausführungen zu AM15, der 13. Änderungsverordnung zur FeV, der neuen EU-BKF-Richtlinie und dem Thema Digitalisierung/Fahrassistenzsysteme fokussierte sich der BVF-Vorsitzende auf das derzeit in den Medien präsente Thema „Nichtbestehensquote“. Diese sei ja mit eineinhalb Prozent plus deutschlandweit „massiv angestiegen“, teilte Quentin mit einem Augenzwinkern mit. Aber nicht die mangelnde Qualität der Fahrschulausbildung sei daran schuld, sondern die veränderten Fahrschülerstrukturen: Viele Migranten und Paragraf-31-Umschreiber würden die Ergebnisse negativ beeinflussen. „Wir dürfen diese Umschreiber-Ergebnisse nicht in den Topf mit den Ersterteilern werfen“, forderte er. Der Gesetzgeber habe das erkannt und wolle die Ausbildungsordnung ändern: In Zukunft müsse sich der Fahrlehrer auch bei „31-Umschreibern“ von deren Prüfungsreife überzeugen können. „Aber das ist nur die halbe Miete“, gab er zu bedenken. „Bei diesen gibt es immer noch keine Ausbildungsverpflichtung – genau diese aber wünschen wir uns!“

Weiterhin hohe Qualität in der Ausbildung durch eLBe

„Das Ziel ist fast erreicht“, sagte Quentin, als er zum Abschluss seines Vortrags auf die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung einging. Diese werde ab 1.Januar 2021 eingeführt, die Vorbereitungen seien dazu im Gang. „Inhaltlich und methodisch verbessert“ werde diese, inklusive Rückmeldegespräch, einer umfassenden schriftlichen Rückmeldung und differenzierten Hinweisen.

„Bei der Ausbildung haben wir das schon lang“, erinnerte Quentin. Dieses System habe sich über Jahrzehnte bewährt, werde nun aber ebenfalls verbessert: Die elektronische Lernstandsbeurteilung (eLBe) werde das bisherige System „massiv vereinfachen“ und jederzeit und umfassend Informationen zum Ausbildungsstand liefern. „Die Praxiserprobung läuft an“, sagte Quentin. Markteinführung sei im Sommer 2019. „Damit ist weiterhin hohe Qualität gewährleistet.“

(tc)

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