-- Anzeige --

Ab 01. Mai: Bußgeld-Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz in Kraft

08.04.2024 12:57 Uhr
Radar; Radarkontroller; Radarkontroller Schweiz
Wer von einer Schweizer Radarkamera erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen: Bußgelder können die Eidgenossen nun auch in Deutschland eintreiben.
© Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle

Der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag wurde vor zwei Wochen ratifiziert: Ab Mai können "Knöllchen" der Eidgenossen bei uns vollstreckt werden, sofern die Strafe 80 Franken beträgt.

-- Anzeige --

Im Vergleich zu Deutschland sind die Schweizer Bußgelder drastisch, daher ist sie 80 Franken-Grenze schnell erreicht: Eine Geschwindigkeitsübertretung von 6 bis 10 km/h kostet zwischen 60 und 120 Franken, ein überfahrenes Rotlicht 250. Wer am Steuer telefoniert oder schreibt, zahlt 100 Franken. Dennoch sollte man den Strafzettel aus der Schweiz erst überprüfen und erst dann zahlen, wenn der Vorwurf stimmt, rät der ADAC.

Nichtzahlen werden im Busschuldregister gelistet, das bei dortigen Kontrollen stets abgeglichen wird und Strafen dann an Ort und Stelle bezahlt werden müssen. Eine Verjährung gibt es erst nach drei Jahren. Alles Wissenswerte über das Vollstreckungsabkommen samt Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner im Ausland haben die ADAC-Experten zusammengetragen, Sie finden es hier.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.