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ACE: Mahnungen von Nivi Credit nicht ignorieren

08.07.2016 12:58 Uhr
ACE: Mahnungen von Nivi Credit nicht ignorieren
Eine Zahlungsaufforderung von Nivi Credit
© Foto: ACE Auto Club Europa

Italienurlauber, die nach ihrer Heimkehr ein Mahnschreiben von Nivi Credit erhalten, sind keine Opfer einer Betrugsmasche. Was dahinter steckt und was man beachten sollte.

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So mancher Autofahrer erhält nach seiner Rückkehr aus dem Italien-Urlaub zurzeit ein Mahnschreiben von Nivi Credit. Den Empfängern wird vorgeworfen, an den Mautstationen der italienischen Autobahnen die Gebühr nicht bezahlt zu haben. Betroffene werden aufgefordert, die offenen Mautschulden unverzüglich per Überweisung zu begleichen. Laut dem ACE Auto Club Europa handelt es sich dabei nicht um eine Betrugsmasche. Nivi Credit sei ein Inkassounternehmen aus Italien, das von den italienischen Autobahnbetreibern beauftragt wird, nicht bezahlte Mautgebühren bei den jeweiligen Fahrzeughaltern einzufordern. Das sei nach dem italienischen Recht erlaubt.

Das italienische Mautsystem ist grundsätzlich so konstruiert, dass die Gebühr direkt vor Ort bezahlt werden muss. Manchmal sind allerdings die Automaten defekt. Dann kann bei der Einfahrt auf die Autobahn beispielsweise keine Mautkarte gezogen werden. Immer wieder gibt es auch bei der bargeldlosen Bezahlung Probleme: Dann wird unter Umständen die Maut nicht abgebucht und trotzdem die Einfahrt gewährt. In solch einem Fall wird der Autofahrer mit einer Quittung über die Nichtbezahlung informiert. Der Betroffene muss die Gebühr dann innerhalb von 15 Tagen per Überweisung entrichten oder aber bei der nächsten Punto-Blu-Station bezahlen. Der Hinweis wird jedoch oft übersehen oder ignoriert. Auch bei Streiks des Mautpersonals sind die Schranken offen, die Fahrt ist dann jedoch nicht kostenlos, vielmehr muss der Reisende seine Maut nachentrichten.

Verjährung erst nach zehn Jahren

Der Autobahnbetreiber besitzt meist Aufzeichnungen, also beispielsweise ein Bild oder Video vom Fahrzeug, aus dem das Kennzeichen hervorgeht. Das entsprechende Kennzeichen gibt der Betreiber, gemeinsam mit einer Vollmacht, Forderungen beim Schuldner einzuziehen, an Nivi Credit weiter. Nivi Credit wiederum fragt die Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt an. Dass die Mahnung erst so spät kommt, ist laut ACE unter anderem der langen Bearbeitungszeit geschuldet. Trotz allem ist die Forderung nicht verjährt. Eine Verjährung tritt nach italienischem Recht erst nach zehn Jahren ein. Innerhalb dieser Frist geltend gemachte Ansprüche seien rechtens.

Was passiert, wenn nicht bezahlt wird?

Wird die Forderung nicht bezahlt, kann prinzipiell die Eintreibung dieser unter anderem mit dem Europäischen Zahlungsbefehl geltend gemacht werden, was aber mit großem Aufwand und insbesondere hohem Risiko für den Autobahnbetreiber verbunden ist. Und ob er sich schlussendlich dafür entscheidet, sei momentan schwer zu sagen – denn bisher liegen dem ACE dazu keine Fälle vor. Der Gesamtbetrag ist übrigens so hoch, obwohl die Mautgebühr oft nur wenige Euro beträgt, weil Nivi Credit für den Aufwand Mahn- und Bearbeitungsgebühren geltend macht. Für die Höhe solcher Gebühren gibt es keine Vorschriften. Es bleibt in einem Rahmen dem Inkassounternehmen überlassen.

Was Betroffene tun können

Wer – etwa nach Überprüfung seiner alten Kreditkartenabrechnungen – sicher ist, dass die Maut damals nicht bezahlt wurde, sollte sie umgehend nachentrichten. Dazu rät der ACE. Findet man jedoch Quittungen und Belege, sollte man eine Kopie an Nivi Credit schicken und sich darauf berufen, dass kein Zahlungs-Rückstand besteht. In allen anderen Fällen muss der Betroffene selbst entscheiden, ob er die relativ geringfügigen Beträge (ohne Mahn- und Bearbeitungsgebühren) nachentrichtet oder ob er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Wer nicht zahlt, gehe nur ein geringes Risiko ein. Da es sich um ein Nutzungsentgelt handelt, müsste Nivi Credit das zuständige Gericht bemühen und einen Prozess anstrengen. In einem solchen Rechtsstreit würden sich unter Umständen schwierige Fragen des internationalen Rechts stellen. Angesichts der geringen Streitwerte und des ungewissen Solvenzrisikos, wird Nivi Credit dieses Risiko nach Einschätzung des ACE kaum eingehen.

(ts)

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KOMMENTARE


Willi Stahl

13.10.2020 - 14:38 Uhr

Heute kam eine Zahlungsaufforderung über 58,17 = 24,90€ Maut + 2,69€ Feststellungskosten der Autobahnbetreiber + 30,58€ Eintreibungskosten der Nivi S.p.A. = 58,17. Dieser Betrag steht seit dem 28.04.2019 aus. Nach heutiger Betrachtung eines ADAC-Videos habe ich mir den Beleg nochmals eingehend angeschaut und mußte feststellen, daß es ein "UNPAID TOLL TICKET" ist. Darauf muß man erst einmal kommen. Es ist ein 50 cm langer Papierbeleg, auf dem klitzeklein zuerst italienisch und weiter unten dann in englisch sogar - ganz unten - steht, daß man innerhalb von 15 Tagen den nicht entrichteten Betrag bei Telepass, Autostrade, Sisalpay etc. bezahlen muß. Liest das wirklich jemand während der Fahrt? Ich werde bezahlen, aber etwas dubios ist das alles schon.


Hans Karle

20.10.2020 - 09:54 Uhr

Auch ich habe diese Woche ein Mahnschreiben bekommen, seltsamerweise war ich an diesem angegebenen Tag überhaupt nicht in Italien, das Foto stammt von einer Fahrt 2 Monate vorher, auf Klarstellung des Vorganges hat sich bis jetzt nicht ereignet, der Betreiber beruft sich auf das Foto das zu 100 % ein Fake ist da Datum und die Zeit meiner Reise nicht zusammen passen. Ich schalte nun einen Anwalt ein da ich nicht bereit bin für etwas zu bezahlen was nicht passiert ist.


Haber

26.11.2020 - 19:05 Uhr

Ich habe Mitte Oktober 2020 ein Schreiben gekriegt dass ich am 01.07.2019 eine Mautgebühr über 70 Cent nicht gezahlt hätte. Mit 2,58 € Feststellungskosten der Autobahnbetreiber und 11,58 € Eintreibungskosten der Nivi verlangen sie jetzt 14,86 €. Zu dieser Zeit war ich tatsächlich in Italien. Ich bin seit über 30 Jahren mehrere Male im Jahr in Italien und auch auf italienischen Autobahnen unterwegs und habe immer alle Gebühren, die immer über 14 € waren, anstandslos gezahlt. Diese Forderung finde ich mehr als unverschämt. Die nächsten Urlaube werden wir mit Sicherheit nicht mehr in Italien verbringen!


Frank

27.10.2021 - 15:05 Uhr

Hallo, Sie raten im Artikel "selbst zu entscheiden, ob man die relativ geringfügigen Beträge (ohne Mahn- und Bearbeitungsgebühren) nachentrichtet". Die Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt also nur für die Maut, nicht aber für die "Eintreibungskosten" - oder? Bei mir wären's nach 5 Jahren 1,41 Maut und 9,06 Eintreibungskosten der Nivi SpA. Was meinen Sie? Grüße FE


Hochfellner Johanna

07.03.2022 - 14:24 Uhr

Es ist heute Mo.der 07. März 2022 ! Vor zwei Stunden kam mit der Post ein normaler Brief, Absender ist Nivi S.p.A. via O. da Pordenone 20, 50127 Firenze, Italia ! Es ist eine Zahlungsaufforderung über nicht bezahlte Mautgebühren in Turin, über € 18,36 ! Jetzt kommt der Hammer - dieser Mautbetrug fand am Do. 16. Juni 2016 statt, also vor 5Jahren und 9Monaten!!! Wir fuhren an diesem Tag diese Strecke, aber wir haben keine Ahnung wo wir ohne bezahlen durch die Mautstelle gekommen wären! Eintreibungskosten verjähren sehr wohl!!!


Georg

21.10.2022 - 16:02 Uhr

Ich erhielt jetzt im Oktober 2022 ein Mahnschreiben von NIVI, dass ich im Juni 2014 !!! eine Autobahngebühr nicht bezahlt hätte. Einfahrtspunkt sei "nicht feststellbar", Ausfahrt "Chiusa". Aus diesen vagen Angaben, die für mich nicht mehr überprüfbar sind leiten sie 76 € Mautgebühr, 2,60 € Feststellungsgebühr und 48,10 € Eintreibungskosten in Summe also 124,10 € ab. Ich bin eigentlich nicht bereit dies zu bezahlen. Was soll ich machen??


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