Zu den wichtigsten Neuerungen im Verkehrsbereich gehört die Reform des Punktesystems, die am 1. Mai in Kraft tritt. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare, sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden damit teurer. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen außerdem die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
Auch für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es Änderungen. So wird bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
(ab)