Immer öfter kommt es bei Unfällen zu Massenkarambolagen. Ein häufiger Grund ist der fehlende Mindestabstand zum Vordermann. Doch auch wenn Autofahrer diesen einhalten, gibt es Kolonnenspringer, Abstandkiller und Spurwechsler, die jede Lücke nutzen, die sich ihnen bietet.
Jeder Autofahrer sollte eigentlich diese Faustregel kennen: Abstand gleich halbe Tachogeschwindigkeit. Wer also mit Tempo 80 unterwegs ist, muss zum Vordermann mindestens einen Abstand von 40 Metern einhalten. Und selbst bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind es noch 25 Meter, was einem Lastzug mit Anhänger entspricht.
Jeder Meter Abstand ist lebenswichtig
Diese Abstandsregelungen sind lebenswichtig: Denn der benötigte Anhalteweg setzt sich aus der Reaktions- sowie der Bremszeit zusammen. Drängelt sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nun aber in die Lücke, halbiert er so den Anhalteweg. Dabei bringt er nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr. Und nicht nur das: Gleichzeitig verursachen Kolonnenspringer und Spurwechsler Unruhe in der gleichmäßig rollenden Kolonne. Das führt nicht selten ein paar Reihen weiter zu schweren Auffahrunfällen. Die Verursacher hingegen fahren meist einfach weiter, ohne bemerkt zu haben, dass ihre Fahrweise den Unfall ausgelöst hat.
Wenn sich ein solcher Drängler oder Kolonnenspringer vor das eigene Fahrzeug quetscht, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD) davon ab, diesen eigenmächtig zu ermahnen oder zu behindern. Denn dieses Verhalten kann im schlechtesten Fall ebenfalls zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall führen. Der Tipp des AvD: gelassen bleiben. Schließlich könnten die Abstandskiller mit dieser Fahrweise auch keinen nennenswerten Vorsprung einfahren.
Polizei arbeitet nahezu unbemerkt
Wer allerdings beim Kolonnenspringen und Drängeln erwischt wird, den erwarten bei schwerwiegenden Abstandsverstößen zwei Punkte in Flensburg sowie hohe Strafen. Die Polizei verfolgt derartige Verhaltensweisen übrigens nahezu unbemerkt, in Form von kleinen Video-Kameras an Schilderbrücken und Überführungen. (jg)