Der französische Innenminister hat die Pflicht der in Frankreich fahrenden Kraftfahrer, ein Alkoholtestgerät in Form eines Pusteröhrchens im Fahrzeug mitzuführen, mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Pflicht zur Mitnahme dieser Teströhrchen war nach Information des Auto Club Europa (ACE) im vergangenen Jahr eingeführt worden. Kritiker äußerten Bedenken im Hinblick auf das frühe Verfallsdatum der Röhrchen und Schwierigkeiten beim Vertrieb.
Ob es eine Alternativregelung geben wird, ist noch unklar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einige Polizeibeamte von dem Stopp der Vorschrift noch keine Kenntnis haben.
Daher rät der ACE, ein Verwarnungsgeld, das aufgrund eines fehlenden Alkoholtesters fällig wird, unter Vorbehalt zu zahlen und im Anschluss Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen.
(tf)