Wer bei der Heirat seinen Namen ändert, sollte für Auslandsfahrten besser auch den Namenseintrag im Führerschein ändern lassen, obwohl dies rechtlich nicht erforderlich ist. Dazu rät der Dekra. Begründung: Im Ausland könne es zu Missverständnissen kommen, wenn man wie sonst im Inland üblich zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Personalausweis oder Reisepass mit dem neuen Namen vorzeige. Wie es im Dekra Info weiter heißt, muss ein Fahrzeughalter oder Eigentümer nach einer Heirat mit Namensänderung auf jeden Fall sofort die beiden unterschiedlichen Zulassungsbescheinigungen, den früheren Kfz-Schein und den früheren Kfz-Brief, ändern lassen und die Versicherung informieren. Im Falle finanzierter Fahrzeuge, deren Fahrzeugbrief als Sicherheit hinterlegt ist, muss das Kreditinstitut auf die Namensänderung hingewiesen werden. (dif, 24.01.2006)
Auslandsreisen: Namensänderung im Führerschein ratsam
Im Ausland könnte man Probleme bekommen, wenn der Ausweis und der Führerschein auf unterschiedliche Namen lauten.