Eigentlich haftet derjenige, der auffährt, zu 100 Prozent. In dem hier entschiedenen Fall allerdings kam es zu einer Haftungsverteilung von 25 zu 75 Prozent zu Lasten des Auffahrenden. Denn es war so, dass auf einer Autobahn der Vorausfahrende plötzlich langsamer wurde, weil er einen technischen Defekt am Fahrzeug hatte. Er blieb allerdings auf der normalen Fahrspur, anstatt auf den Seitenstreifen zu wechseln. Deshalb wurde ihm eine Mithaftung von 25 Prozent angelastet. (tra) Oberlandesgericht Oldenburg Aktenzeichen 4 U 16/11
Autobahn: Bei Schaden ab auf die Standspur
Wer auf der Autobahn einen Defekt spürt, sollte sofort auf den Standstreifen wechseln,