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Bei „Rot“ bremsen!

Bei „Rot“ bremsen!
Der grüne Blechpfeil gestattet das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel
© Foto: ADAC

Wer eine Ampel bei „Rot“ überfährt, muss unter Umständen seinen Führerschein abgeben.


Datum:
10.02.2016
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Rund 260.000 Rotlichtverstöße gibt es laut einer Mitteilung des ADAC jedes Jahr in Deutschland. Diese werden abhängig vom Vergehen unterschiedlich geahndet. Im günstigsten Fall gibt es eine Geldbuße von 90 Euro und einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat erhalten Personen, die über eine Ampel fahren, die schon länger als eine Sekunde rot war. Noch teurer wird es, wenn ein Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde. Dann wird eine Geldbuße von 320 Euro fällig.

Erfolgt der Rotlichtverstoß noch während der Führerschein-Probezeit, verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahrer wird zusätzlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet, heißt es in der Mitteilung des ADAC.

Bei einer technischen Rotlichtüberwachung wird das Überfahren einer Ampel bei „Rot“ durch zweifaches Blitzen festgestellt. Kein Rotlichtverstoß liegt übrigens vor, wenn die Haltelinie nur knapp überfahren wurde. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer sofort stehenbleibt oder zurücksetzt. Polizisten können laut ADAC einen Rotlichtverstoß und die entsprechende Zeitüberschreitung auch ohne Beweisfoto zur Last legen.

Bei einem Gelblichtverstoß müssen Fahrer 15 Euro zahlen. Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte also nicht noch Gas geben, rät der ADAC. Denn Gelb gibt an, dass der Fahrer auf das nächste Lichtzeichen warten muss.

(Quelle: ADAC)

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