BKF-Weiterbildung: Kleinere Unternehmen brauchen noch Anstöße

11.04.2012 22:16 Uhr
Berufskraftfahrer, Weitbildungspflicht, Oeffentlichkeitsarbeit
Nutzfahrzeug-Spezialisten unter den Fahrlehrern sollten besonders kleinere Unternehmen an die Pflicht-Weiterbildung erinnern. Sie könnten damit auf sich selbst aufmerksam machen
© Foto: Dietmar Fund

Der TÜV Nord zeigt, wie man mit Öffentlichkeitsarbeit auf die Weiterbildungspflicht für Lkw- und Busfahrer aufmerksam macht.

Der Großteil der rund 900.000 Berufskraftfahrer in Deutschland hat sich bislang noch nicht um die Pflicht-Fortbildungen gekümmert. Insbesondere in kleinen Unternehmen sind bislang nur wenige Fahrer geschult. Mit diesen Aussagen macht der TÜV Nord in einer Pressemitteilung auf die Weiterbildungspflicht für gewerblich tätige Lkw- und Busfahrer aufmerksam.

Lkw-Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen bis zum 9. September 2014 alle Fortbildungen absolviert haben. Bus-Fahrer, deren Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurde, sind schon am 9. September 2013 „dran“.

Die Nutzfahrzeug-Spezialisten unter den Fahrlehrern wissen das natürlich. Sie sollten sich aber überlegen, ob auch all ihre potenziellen Kunden in ihrem Einzugsgebiet schon gut informiert sind. Mit guten Informationen zur Weiterbildungspflicht könnten auch sie die Kompetenz ihres Fahrschulunternehmens zeigen.

Dazu müssten die Fahrschulunternehmer nicht unbedingt selbst in die Tasten greifen. Ein von ihnen angeregter Besuch in einem vorbildlichen Unternehmen, das schon intensiv an die Fortbildungen denkt, könnte für die Lokalpresse auch attraktiv sein.

(dif)

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