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BMDV: Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Unternehmen

19.09.2023 11:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
BMDV: Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Unternehmen
Das Förderprogramm richtet sich an Flottenanwender, wie beispielsweise Transport- und Logistikunternehmen
© Foto: Daimler Truck AG

Das Bundesverkehrsministerium sieht in gewerblichen Flotten einen Schlüssel für die Verkehrswende und fördert daher neu den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Lkw in Unternehmen.

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Mit einem neuen Förderprogramm will das das Bundesverkehrsministerium (BMDV) Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw unterstützen. Für den Aufruf steht ein Fördervorlumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden laut Ministerium gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richte sich neben Handwerks- und Gewerbebetrieben vor allem an Flottenanwender, wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Erstmals sind in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (zum Beispiel elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau.

Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich

Die Details zur Förderung sind durchaus umfangreich, wie die vom BMDV veröffentlichte Liste zeigt.

- Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
- Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf fünf Millionen Euro begrenzt.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
- Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Nicht förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasing-Raten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
- Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
- Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Hohe Laufleistung bei gewerblichen Fahrzeugen

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur plant und unterstützt, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ). Anträge können ab Montag, 18. September 2023, über den Projektträger Jülich gestellt werden.

„Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) anlässlich des neuen Förderprogramms.

Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeute für die Unternehmen, dass „sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität“, so Wissing.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, bezeichnete die Elektrifizierung gewerblicher Flotten als „entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität“. Mit dem neuen Förderprogramm erweitere man die Ladeinfrastruktur-Förderlandschaft des BMDV um „ein ökonomisch sehr wichtiges Ladeszenario“.

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