Das Bundesland Bremen führt zum 1. Juni 2005 als Modellversuch das Begleitete Fahren ab 17 ein. Der Begleiter muss erziehungsberechtigt sein und die Pkw-Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen. Außerdem darf er nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Die Fahranfänger erhalten nach der bestandenen Prüfung eine befristete Prüfbescheinigung, die im ganzen Bundesgebiet gelten soll. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen vom 24. Mai 2005 hervor. (dif, 26.05.05)
Bremen: Startschuss für Begleitetes Fahren ab 17
Nach Niedersachsen beginnt auch Bremen einen Modellversuch zum Begleiteten Fahren ab 17, obwohl die bundeseinheitlichen Grundlagen dafür noch nicht verabschiedet worden sind.