Bundesrat macht den Weg für die Auszahlung der Fluthilfe frei

27.08.2013 17:57 Uhr
Das Hochwasser im Frühsommer dieses Jahres hat in vielen Teilen Deutschlands, wie hier in Sachsen-Anhalt, erhebliche Schäden angerichtet. Auch Fahrschulen waren betroffen

Mit Beschluss vom 16. August 2013 hat der Bundesrat den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem Fluthilfefonds zugestimmt.

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 16. August 2013 den vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem eingerichteten Fluthilfefonds einstimmig zugestimmt.

Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen.

Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.

In der Drucksache 612/13 ist die Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ nachzulesen.

(cm)

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