In seiner Sitzung am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat nur wenig Änderungsbedarf für das Gesetzgebungsverfahren gesehen, das der sogenannten Punktereform von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer bevorsteht. Die Länderkammer möchte im Wesentlichen, dass die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängert werden.
Wie aus den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse hervorgeht, hegt der federführende Verkehrsausschuss Zweifel an der Wirksamkeit der vorgesehenen Fahreignungsseminare. Daher solle zunächst eine zeitlich befristete Regelung für eine versuchsweise Einführung geschaffen werden. Die Ländervertreter befürchten übrigens, dass auf ihre Behörden eine Vielzahl von Anerkennungsverfahren zukäme.
Außerdem tritt der Verkehrsausschuss dafür ein, zur ursprünglich vorgesehenen Bewertung von Verstößen mit einem oder zwei Punkten zurückzukehren. Ramsauer hatte das nach seiner Bürgerbefragung ändern lassen.
(dif)