Immer wieder ein Ärgernis: Autofahrer, die Kreuzungen verstopfen. Nur selten stockt der Verkehr plötzlich und unvorhersehbar. Meist ist es die Ungeduld, welche die Fahrzeuglenker in die Kreuzung treibt – und dann geht erst einmal gar nichts mehr.
Doch mit diesem Verhalten zieht man nicht nur den Unmut anderer Autofahrer auf sich, es kann auch geahndet werden: Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, riskiert er laut ADAC nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch für mögliche Unfallschäden. Das gilt auch für Kreisverkehre und Kreuzungen ohne Ampelschaltung.
Geregelt ist das korrekte Verhalten in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
(ADAC/cm)