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Das Kennzeichen zieht mit um

22.05.2013 14:57 Uhr
Wer will, kann künftig das alte Kennzeichen behalten – egal, ob bei Umzug oder Kauf

Das Bundeskabinett hat einer Neuregelung zugestimmt, wonach unter anderem die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben wird.

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 „Wer umzieht – auch über Ländergrenzen hinweg – kann das bisherige Kennzeichen eines Fahrzeugs behalten.“ Dies erläuterte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zu einer von ihm vorgelegten Neureglung, der das Bundeskabinett am 22.Mai 2013 zugestimmt hat. Somit wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Außerdem sei vorgesehen, dass beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.

Die Kfz-Versicherung wird von dieser Neuregelung nicht betroffen. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

(cm)

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