Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Senat der Hauptstadt am gestrigen Dienstag aufgetragen, für mehrere Straßen ein Fahrverbot für Diesel mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß einzuführen. Betroffen sind Pkw und Lkw mit Motoren bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht gibt dem Land bis Juni 2019 Zeit, das Urteil umzusetzen und ein Fahrverbot für elf Streckenabschnitten anzuordnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei acht Straßen kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach eigenen Angaben nicht sicher von einer Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bis zum Jahr 2020 ausgehen. Deshalb ordnete das Verwaltungsgericht an, dass Teile folgender Straßen für ältere Diesel-Motoren zu sperren sind: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße. Bei 117 weiteren Straßenabschnitten muss der Senat prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.
Während des Prozesses zog die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe, Ihre Forderung zurück, dass das Diesel-Fahrverbot für die gesamte Berliner Umweltzone innerhalb des S-Bahn-Rings gelten soll. (ms)