Empfehlungen über die Ausgabe von Kontrollgerätkarten und den Umgang mit ihnen hat das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt 3/2006 veröffentlicht. Beigefügt ist eine Anlage 1, die Hinweise zur Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte gibt und die Mitführungspflichten des „Fahrpersonals“ schildert. Beschrieben wird darin auch, wie zu verfahren ist, wenn man wechselweise Fahrzeuge mit herkömmlichem und mit digitalem Kontrollgerät fährt. Zusatzinformationen, Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Fahrpersonalvorschriften sowie die geltenden Rechtvorschriften hält das Bundesamt für Güterverkehr unter dem Stichwort „Informationen zum Fahrpersonalrecht“ im Internet bereit. (dif, 23.02.06) http://www.bag.bund.de
Digitaler Tacho: Regeln für das „Kartenspiel“
Welche Dokumente Fahrer mitführen müssen, die Fahrzeuge mit alten und neuen Kontrollgeräten fahren und vieles mehr hat das Bundesverkehrsministerium in „Empfehlungen“ veröffentlicht.