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Elektromobilität: Bundesregierung will Anteil von Ökostrom erhöhen

30.06.2023 09:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Elektromobilität
Die Bundesregierung will die Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen verbessern
© Foto: sarawuth702/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesumweltministerium will über eine Änderung bei der Treibhausgasminderungsquote den Anteil erneuerbaren Energien bei Elektrofahrzeugen erhöhen.

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Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, den Elektrofahrzeuge laden, erhöhen. Dazu soll die Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen verbessert werden, wie das Bundesumweltministerium am Mittwoch, 28. Juni, mitteilte. Das Kabinett habe eine Änderung im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG) beschlossen. Demnach soll es für Betreiber öffentlicher Ladesäulen attraktiver werden, Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren, etwa über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage.

Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, das Netz öffentlicher Ladesäulen werde immer dichter und dies gehe nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote zurück. Bisher würde an den öffentlichen Ladesäulen in der Regel der handelsübliche Strommix geladen. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt werde, werde die Elektromobilität aber „noch klimafreundlicher“.

Registrierungsfrist zur THG-Quoteneinreichung verkürzt

Der ADAC und andere Verbände kritisierten in diesem Zusammenhang, dass die Registrierungsfrist zur sogenannten THG-Quoteneinreichung verkürzt werden solle, und zwar auf den 15. November. Das führe in der Konsequenz dazu, dass E-Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember zugelassen werden, keine Förderung mehr erhalten sollen. Das sei nicht nachvollziehbar. Die THG-Quote sei ein zusätzlicher Kaufanreiz, der so verbraucherfreundlich wie möglich gestaltet werden müsse.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu der Kritik: „Strommengen aus Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende zugelassen werden, können nun nicht mehr gemeldet werden. Dies ist eine der kleineren Einschränkungen, die eingezogen werden mussten, damit für alle ein schneller und reibungsloser Vollzug ermöglicht wird. Wir möchten vermeiden, dass Menschen zukünftig lange auf ihre Bescheide warten müssen.“ Strommengen aus solchen Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende angemeldet werden, könnten aber wenige Wochen später direkt ab dem 1. Januar und dann natürlich jedes Jahr beim Umweltbundesamt gemeldet werden.

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