Seit dem 1. November 2011 bekommen neue Fahrzeugbaureihen in Europa nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mit dem Schleuderschutz ESP ausgestattet sind. Ab dem 1. November 2014 gilt diese Ausstattungspflicht dann für alle Fahrzeuge, die neu zugelassen werden. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hin. In einer Datenbank der UDV kann man alle Fahrzeuge ab dem Modelljahr 2006 daraufhin überprüfen, ob sie bereits mit einem ESP ausgestattet sind. Bei älteren Fahrzeugen muss man Listen zu Hilfe nehmen. Nach der neuesten Studie der Versicherer waren in diesem Jahr 86 Prozent aller in Deutschland angebotenen Modellreihen serienmäßig mit einem ESP ausgestattet. Bei Klein- und Kleinstwagen klaffen aber noch große Lücken. (dif) http://www.udv.de/esp
ESP: Pflichttermine sind nähergerückt
Laut der Unfallforschung der Versicherer ist ESP jetzt für EG-Typgenehmigungen Pflicht.