Die EU-Kommission ging nach einem Urteil des EuGH zu lax mit den Euro-6-Grenzwerten für Stickoxide um, die 2015 im Zuge neuer Abgastests eingeführt worden waren. Die damalige Anpassung der Werte sei deshalb unwirksam. Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid.
„Die Städte dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote für neue Dieselautos verhängen, die offiziell zugelassen wurden. Die Richter geben der Kommission zwölf Monate Zeit, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten – falls die Kommission nicht Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt“, erklärt die Wochenzeitung „Zeit“.
(tc/ca)