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Fahrerlaubnis: Bundesrat will Ausnahmen für Feuerwehr

20.11.2008 13:16 Uhr

Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz sollen Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit dem Führerschein der Klasse B fahren dürfen.

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Der Bundesrat hat am 7. November einen Beschluss in den Bundestag eingebracht, der Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes eine Ausnahmeregelung bei den Fahrerlaubnissen einräumen soll. Fahrer der genannten Institutionen sollen mit dem Führerschein der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen. Nach der Neuregelung des Führerscheinrechts dürfen die Rettungskräfte mit dem B-Schin nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen bewegen und fallen damit als Fahrer für die meisten Lösch- und sonstige Einfahrzeuge aus. Weil durch den altersbedingten Personalwechsel erhebliche Schwierigkeiten bei der Besetzung der Fahrzeuge zu erwarten sind, bittet der Bundesrat die Regierung, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine entsprechende Sonderregelung zu treffen. (kitz, 21.11.08)
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