Fahrerlaubnis: Bundesrat will Ausnahmen für Feuerwehr
Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz sollen Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit dem Führerschein der Klasse B fahren dürfen.
Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz sollen Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit dem Führerschein der Klasse B fahren dürfen.
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