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Fahrerlaubnisverordnung: Bundesvereinigung schickt „blaue Hefte“

02.01.2013 16:45 Uhr
Fahrerlaubnisverordnung, FeV, Sonderhefte, Blaue Hefte, BVF
Die Neuregelungen für die Klasse BE und die Fahrerschulung für B96 zählen zu den Schwerpunkten der "blauen Hefte"
© Foto: Dietmar Fund

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) wird ihre Mitglieder aktuell mit zwei Beilagen über die neue FeV und ihre Anlagen informieren.

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Ab dem 19. Januar 2013 müssen deutsche Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer umfangreiche Änderungen im Fahrerlaubnisrecht berücksichtigen, die sich durch die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ins deutsche Recht ergeben haben. Da die Verabschiedung erst kurz vor dem Stichtag alle politischen Hürden genommen hat, wurden die Neuerungen der FeV sofort in zwei blauen Heften aufbereitet.  Damit wird die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) die Mitglieder ihrer Landesverbände ganz aktuell informieren.

Das erste Heft ist der Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gewidmet, das zweite bringt die Anlagen zur neuen FeV.

Beide Hefte im bewährten Format DIN A5 werden für Verbandsmitglieder, die einen Mitgliedsbeitrag bezahlen, der Februar-Ausgabe der „Fahrschule“ beigelegt. Damit die Beilagen nicht verloren gehen können, werden sie zusammen mit dem Trägerheft eingeschweißt verschickt.

(dif)

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