Auch wenn ein Fahrlehrer nicht unbedingt der Führer eines Kraftfahrzeugs ist: Eine gültige Fahrerlaubnis braucht er trotzdem. Dies sah ein Fahrlehrer aus Stralsund anscheinend anders. Nachdem er im Januar 2016 unter dem Einfluss von 1,74 Promille Alkohol gegen ein Verkehrsschild gefahren war und anschließend Unfallflucht begangen hatte, war ihm die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden, so der Polizeibericht.
Seinen Beruf übte er trotzdem weiter aus. Dem machte die Polizei nun ein Ende. Nach Angaben der Polizeiinspektion Stralsund nahmen Beamte den Fahrlehrer fest, der mit Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde ins Gefängnis gebracht. Zusätzlich zu den bekannten Anklagepunkten aus dem Haftbefehl gibt es nun noch eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
(bub)