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Fahrlehrerkongress 2014: Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung (Workshop I)

14.11.2014 08:57 Uhr
Fahrlehrerkongress 2014: Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung (Workshop I)
Der Workshop I zum Thema Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern war der am bestbesuchteste der drei angebotenen Workshops
© Foto: Werner Kuhnle

Im Workshop I diskutierten die Teilnehmer darüber, inwieweit das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die Verordnung angepasst werden müssen, um eine hohe Qualität der Aus- und Weiterbildung der Berufskraftfahrer zu gewährleisten.

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Wie kann die Qualität der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern gesichert werden? Sind dafür Formen der Überwachung beispielsweise der Ausbildungsstätten und -betriebe notwendig oder nicht? Und sollten die Inhalte der Kenntnisbereiche, die Berufskraftfahrer im Rahmen der Module besuchen müssen, vorgeschrieben sein? Mit diesen Fragen setzten sich die Teilnehmer des Workshops I "Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung" am Vortag des Fahrlehrerkongresses 2014 auseinander.

Moderator Dieter Quentin, zweiter Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), hatte sich dazu Unterstützung von zwei Gastreferenten geholt: Bundestagsabgeordneter Udo Schiefner, SPD, und Ingo Buchard aus dem Bundesminieterium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie nutzen die Gelegenheit, um die Erfahrung und Meinungen der Teilnehmer aus der Praxis für Weiterentwicklung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), die derzeit in Arbeit ist, aufzunehmen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Diskussion im Überblick:

  • Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die entsprechende Verordnung müssen angepasst werden.
  • Die Anforderungen an das Lehr- und Lernmaterial müssen nicht verändert werden.
  • Die Anforderungen an Ausbilder wie Fahrlehrer oder Kraftverkehrsmeister müssen nicht verändert werden.
  • Die Mindestanforderung an Formalien sollen angehoben werden (Führen von Anwesenheitslisten, Einführen von Meldepflichten der Veranstaltung, einheitliche Bescheinigung).
  • Die Kenntnisbereiche, in denen die Berufskraftfahrer geschult werden müssen, sollen offen gehalten werden, das heißt, der Unternehmer oder Fahrer entscheidet selbst, in welchen Bereichen er konkret Schulungsbedarf hat. 
  • Eine verpflichtende Verknüpfung von Theorie und Praxis ist nicht erwünscht.
  • Einführung eines Prüfungsfragenkatalog für die beschleunigte Grundqualifikation analog der Fahrerlaubnisprüfung ist gewünscht.

Beim Thema kontinuierliche, turnusmäßige Überwachung der Ausbildungsstätten analog der Fahrschulüberwachung war der Teilnehmerkreis zwigespalten. 

(ab)

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