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Fahrlehrerrechtsreform: Das ist der Sachstand

02.09.2016 12:25 Uhr
Fahrlehrerrechtsreform: Das ist der Sachstand
Rund 200 Seiten Umfang haben die Entwürfe zu den Gesetzestexten und Verordnungen
© Foto: virtua73/Fotolia

Die BVF hat bei der Verbändeanhörung am 12. September noch Gesprächsbedarf bei einigen Punkten. Einfluss wird auch die Fahrlehrer-Umfrage haben, die derzeit läuft.

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Die Reform des Fahrlehrerrechts ist derzeit in einer „heißen Phase“. Die Entwürfe zu den Gesetzestexten und Verordnungen – rund 200 Seiten – sind vom Bundesverkehrsministerium an die Verbände verschickt worden. Bis zum 9. September haben sie Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben, am 12. September folgt die Verbändeanhörung. Was passiert nun bis dahin? Wie sieht die Arbeit der Verbände aus? 

Die Vorsitzenden der 18 Landesverbände der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) sind in drei ganztägigen Sitzungen die Texte Satz für Satz durchgegangen. „Wir haben die Neuerungen und Veränderungen gewürdigt und bewertet und bereiten uns nun intensiv auf die Besprechung am 12. September vor“, sagt BVF-Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf. Ein Punkt, in dem die BVF noch Gesprächsbedarf sieht, ist die wiederkehrende Pflicht zum Nachweis der Eignung als Fahrlehrer. Gemäß den Entwürfen sollen künftig die Fahrerlaubnisse der Klasse A und CE als Voraussetzung für die Fahrlehrerlaubnis B/BE ersatzlos entfallen. Dafür müssen aber auch A2- und B-Fahrlehrer künftig im Fünfjahres-Turnus die Klasse-C-Eignung (Gesundheitsprüfung) nachweisen und darüber hinaus soll für alle Fahrlehrer das Beibringen eines Auszuges aus dem Fahrerlaubnisregister sowie eines Führungszeugnisses alle fünf Jahre verpflichtend werden. 

Auch über die rechtlichen Auswirkungen eines Wegfall von Berichtsheft und Tagesnachweis möchte die BVF noch sprechen. „Letzteres insbesondere in Bezug auf den Tätigkeitsnachweis zu Erlangung der Fahrschulerlaubnis“, sagt von Bressensdorf. „Weitere Themen sind die Neuerungen in der Fahrlehrer-Ausbildung sowie die Neuerungen zum Ruhen und Erlöschen der Fahrlehr-Erlaubnis.“ Außerdem möchte die BVF über die Regelungen zu den Kooperationsfahrschulen und deren Auswirkungen auf das bestehende Fahrschulsystem in Deutschland sowie die Auswirkungen des geplanten Wegfalls der Zweigstellenregelung sprechen.

Derzeit läuft noch die Umfrage zu Reform, an der bis 2. September schon rund 400 Fahrlehrer teilgenommen hatten. Wer noch teilnehmen möchte, findet den Fragebogen in der September-Ausgabe der „Fahrschule“ oder kann ihn unten als PDF-Datei herunterladen.

(bub)

 

 

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