Für Weihnachtsfeiern in den Räumlichkeiten der Fahrschule gelten die üblichen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung durch den Fahrschul-Unternehmer, die die besondere Situation im Vergleich zum normalen Arbeitsalltag berücksichtigt. „Juristisch gesehen handelt es sich bei einer offiziellen Weihnachtsfeier um eine betriebliche Situation“, erklärt Dieter Berndt, Experte für Veranstaltungssicherheit bei TÜV Rheinland. „Deshalb gilt auch das Arbeitsrecht.“ Das bedeutet, dass während der Vorbereitung und der Feier die gesetzliche Unfallversicherung greift. Ausnahmen sind Unfälle, die wegen übermäßigen Alkoholkonsums geschehen.
Bevor die Feier beginnt sollten Fahrschul-Unternehmer darauf achten, dass alles abgesichert ist, sich niemand verletzen kann und alle Sicherheitsvorkehrungen für den Veranstaltungsort getroffen sind. Beispielsweise der Beamer und andere Geräte sollte kippsicher aufgestellt werden. Des Weiteren ist es zu empfehlen alle Kabel auf dem Boden mit Klebeband zu befestigen, damit auch keine Stolpergefahr besteht.
(stw)