Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht vermehrten Forschungsbedarf hinsichtlich der Fahreignung von Personen über 75 Jahren und der Unfallgefahr, die von dieser Personengruppe ausgeht. Das berichtet „Heute im Bundestag“ (HiB). In einer Sitzung Ende November beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Verkehrsministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zugeben.
In der Petition wird laut HiB gefordert, die Verlängerung von Führerscheinen, die seit Januar 2013 nur noch 15 Jahre gültig seien, an Bedingungen zu knüpfen. Das könnten eine regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen oder die Vorlage einer augenärztlichen Bescheinigung sein. Letzteres könne nach Ansicht der Petitions-Steller auch mit einer Altersgrenze verbunden sein.
Der Ausschuss verweist jedoch in seiner Begründung zur Beschlussempfehlung auf die Diskussion im Vorfeld der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 2012. Hier sei die Forderung nach regelmäßigen Auffrischungen der Erste-Hilfe-Kurse bereits erörtert und „als nicht zielführend“ verworfen worden. In der Vorlage werden auch die Positionen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genannt, die allesamt einer Verpflichtung zu Gesundheitsprüfungen kritisch gegenüberstehen.
Verwiesen wird auch auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2014, wonach Fahrer über 64 Jahre zu 66,9 Prozent und Fahrer über 75 Jahre zu 74,9 Prozent die Hauptschuld an einen Unfall getragen hätten, an dem sie beteiligt waren. Hier sieht der Petitionsausschuss laut HiB Forschungsbedarf hinsichtlich der Ursachen für die „relativ gesehen hohe Beteiligung vor allem der über 75-Jährigen an Unfällen“.
Die Bundestagesabgeordneten wollen deswegen prüfen, „ob konkreter Handlungsbedarf besteht und Auflagen sowie unterstützende Maßnahmen wie etwa individuelles Fahrtraining oder Sehfeldassistenzsysteme für diese Altersgruppe notwendig sind“. Dabei geht es nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht um eine Einschränkung der Mobilität. Vielmehr sollten „zur Sicherung der Verkehrssicherheit wo nötig, Auflagen erteilt oder Unterstützung veranlasst werden“.
(tr)
Rolf Heynen