In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause wollte der Bundesrat eigentlich über die mögliche Verkürzung des Verfallsdatums des Papier-Führerscheins entscheiden. Doch der Tagesordnungspunkt zur EU-Führerscheinrichtlinie wurde abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesre gierung könnte die Vorlage allerdings in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Entlastung der Behörden
Bis 2033 haben Besitzer eines alten „Lappens“ nach dem Gesetz Zeit, diesen gegen einen aktuellen im Kreditkartenformat zu wechseln. Die Bundesländer haben nun aber den Wunsch geäußert, den Umtausch, abgestuft nach Geburtenjahrgängen, so zu verkürzen, dass bereits im Jahr 2024 die rund 15 Millionen alten Papier-Führerscheine ausgewechselt sind. Die geplanten Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten. Durch die Entzerrung könnten diese die Vielzahl der künftigen Anträge besser bewältigen, heißt es in der entsprechenden Empfehlung des Verkehrsausschusses des Bundesrats.
Keine Willkür bei gültiger Regelung
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) kritisiert dieses Vorhaben. Der Club vermutet, dass es vorrangig darum gehe, neuen Sicherheitserfordernissen zu genügen und so alte Führerscheine mit langer Gültigkeitsdauer aus dem Verkehr zu ziehen. Zudem ist der AvD der Ansicht, dass die derzeitig gültige Regelung einen gesetzlichen Bestandsschutz habe. Und dieser dürfe nicht einfach willkürlich aufgehoben werden. Schon heute könne jeder Bürger, der seinen Führerschein gegen das neue Dokument austauschen wolle, dies tun. Laut dem AvD müsse ein solcher freiwilliger Appell genügen. In diesem Zuge kritisierte der Club außerdem, dass Inhaber eines roten oder grauen Führerscheins selbst für die Kosten aufkommen müssten, wenn sie sich vorzeitig ein neues Exemplar ausstellen lassen.
(jg)