Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Abstand der Fahrzeuge muss stimmen

14.08.2026 10:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abstandsmessung Pkw
Eine Geschwindigkeitsmessung per Nachfahren kann fehlerhaft sein. Das OLG Koblenz hob ein Urteil wegen unzureichender Begründung auf
© Foto: Jakkrit/ AdobeStock (KI-generiert)

Das OLG Koblenz hat eine Verurteilung nach einer ProVida-Messung aufgehoben. Grund waren Lücken bei der Begründung der Geschwindigkeitsberechnung.

Geschwindigkeitsverstöße werden nicht nur mit stationären oder mobilen Blitzern erfasst. Auch Messungen durch Nachfahren mit dem Video-Messsystem ProVida kommen regelmäßig zum Einsatz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun klargestellt, dass Gerichte die Grundlagen solcher Messungen nachvollziehbar darlegen müssen.

In dem Verfahren ging es um einen Autofahrer, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 48 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wurde. Das Amtsgericht hatte eine Geldbuße von 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Geschwindigkeit wurde nachträglich berechnet

Die Messung erfolgte mit dem System ProVida 2000 Modular. Anders als bei standardisierten Messverfahren wurde die Geschwindigkeit dabei nicht direkt durch die Messtechnik ermittelt, sondern nachträglich anhand von Videoaufzeichnungen berechnet.

Hierfür werteten die Behörden Videoaufnahmen zu Beginn und am Ende der Messstrecke aus. Auf Basis der aufgezeichneten Weg- und Zeitdaten wurde zunächst die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs und daraus anschließend die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs bestimmt.

Abstand spielt entscheidende Rolle

Das Oberlandesgericht beanstandete jedoch die Ausführungen im Urteil des Amtsgerichts. Nach Ansicht der Richter fehlten wesentliche Angaben zur Durchführung der Messung.

Insbesondere sei nicht nachvollziehbar dokumentiert worden, wie sich der Abstand zwischen dem Messfahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug während der maßgeblichen Messstrecke entwickelt habe. Dieser Punkt sei jedoch entscheidend für die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsberechnung.

Urteil aufgehoben

Nach Auffassung des Gerichts kann nur dann sicher davon ausgegangen werden, dass die berechnete Geschwindigkeit zutrifft, wenn sich der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen während der ausgewerteten Strecke nicht verringert hat.

Da entsprechende Feststellungen im Urteil fehlten, sah das Oberlandesgericht die Beweiswürdigung als unzureichend an. Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde deshalb aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Hohe Anforderungen an die Dokumentation

Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren besondere Anforderungen an die richterliche Begründung gestellt werden. Da es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt, müssen die tatsächlichen Grundlagen der Berechnung ausführlich nachvollziehbar dargestellt werden.

Fehlen wesentliche Angaben zur Messung oder deren Auswertung, kann dies die Verwertbarkeit der Ergebnisse beeinträchtigen und im Einzelfall zur Aufhebung einer Verurteilung führen.

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