Für ausländische Fahrzeuge gelten bei der Vergabe von Plaketten für die Umweltzonen die gleichen Regeln wie für Pkw aus Deutschland. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8166) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7896). Wenn bei diesen Fahrzeugen die europäische Abgasstufe nicht erkennbar sei, heißt es, erfolge die Einstufung der Autos nach dem Datum der erstmaligen Zulassung. Bisher hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber, wie viele Fahrzeughalter aus dem Ausland Plaketten für die seit dem 1. Januar in Berlin, Köln und Hannover geltenden Umweltzonen erworben haben. Die Bundesregierung erklärt außerdem, dass ausländische Autofahrer auf verschiedenen Wegen bereits seit Mitte 2007 über die Umweltzonen und die entsprechenden Plaketten unterrichtet wurden. Außerdem würden entsprechend den Vorgaben der EU auch in anderen Ländern Fahrverbote und Einschränkungen wegen der Feinstaubbelastung bestehen. (kitz, 5.3.08)
Gleiche Regeln für in- und ausländische Autos bei Plaketten-Vergabe
Die Bundesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.