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Kauf von E-Autos soll für Firmen steuerlich attraktiver werden

03.06.2025 11:37 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Mobilität
E-Mobilität soll für Unternehmen reizvoller werden
© Foto: Autoren-Union Mobilität/Porsche

Die schwarz-rote Koalition will die Wirtschaft ankurbeln und setzt dabei auch auf das Steuerrecht. Das Finanzministerium will damit Investitionen anreizen.

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Berlin (dpa) - Der Kauf eines reinen Elektroautos soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums für Unternehmen steuerlich attraktiver werden. Wer sich ein neues betrieblich genutztes Elektroauto anschafft, soll demnach im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.  

Zeitfenster von Juli 2025 bis Dezember 2027

Im auf den Kauf folgenden Jahr ließen sich dann noch 10 Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften Folgejahr 2 Prozent. Die Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. 

Mit dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" möchte die Bundesregierung private Investitionen anreizen. Der Entwurf wurde an die anderen Ressorts weitergeleitet, die nun dazu Stellung beziehen können. Die Pläne benötigen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Klingbeil will Investitionen anreizen 

Vorgesehen ist unter anderem auch ein bereits von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigter "Investitions-Booster". Dabei sollen Unternehmen bewegliche Güter wie Maschinen in diesem und den kommenden beiden Jahren mit jeweils mit maximal 30 Prozent von der Steuer absetzen können. Die attraktiven Steuerbedingungen sollen zu mehr Investitionen führen. 

Wenn der sogenannte Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer auf von derzeit 15 Prozent sinken - und zwar auf 10 Prozent im Jahr 2032. Dies solle den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten.

Zudem soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben - wo sie damit für Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren.

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