Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt.
Das Gesetz war aufgrund zahlreicher umstrittener Regelungen immer wieder in die Kritik geraten. Nachdem der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat einberufen worden war, hatte dieser am 26. Juni 2013 einen Einigungsvorschlag erarbeitet, welchem der Bundesrat nun zugestimmt hat.
Die wichtigsten Neuregelungen sind:
- Die Neukonzeption und Einführung eines Fahreignungsseminars. Dieses besteht aus verkehrspädagogischen sowie verkehrspsychologischen Teilmaßnahmen und soll über einen Zeitraum von fünf Jahren auf seine Wirksamkeit erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
- Der Wegfall der Tilgungshemmung. Jeder Verstoß verjährt für sich.
- Die Einführung einer klaren Einstufung: Vormerkung (bei bis zu 3 Punkten), Ermahnung (bei 4-5 Punkten), Verwarnung (bei 6-7 Punkten), Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)
- Die Beibehaltung der Punkteabbaumöglichkeit. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch eine freiwillige Teilnahme am neuen Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Dies ist jedoch nur ein Mal innerhalb von fünf Jahren möglich.
- Die Beschränkung der Bepunktung auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße. Insbesondere für Umweltzonen-Verstöße soll es künftig keine Punkte mehr geben.
- Die Einführung eines Drei-Punkte-Bewertungssystems.
- Die Anhebung der Eintragungsgrenze auf 60 Euro.
Die Reform soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten.
(tf)