Licht am Auto
Seit Februar 2011 müssen alle neuen Personenwagen, die in Deutschland zugelassen werden, mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für Lastwagen gilt diese Regelung seit August 2012. Weit verbreitet sind dabei eigene Tagfahrleuchten, die gegenüber den Scheinwerfern des Abblendlichts eine erheblich geringere Lichtabgabe haben und nach vorn weisen, statt die Fahrbahn auszuleuchten. Sie haben ausschließlich eine Signalfunktion und werden automatisch ausgeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Eine Pflicht zur Nutzung des Tagfahrlichts bei Autos gibt es in Deutschland nicht, nur eine Empfehlung.
Andere Länder, andere Lichtvorschriften
Gerade vor einer Fahrt ins Ausland für den Sommerurlaub ist es sinnvoll, sich über die dort geltenden Regeln für die Beleuchtung zu informieren. Diese weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Beispielsweise schreiben die Straßenverkehrsbehörden in Skandinavien und dem Baltikum vor, dass ganzjährig auf allen Straßen mit Licht gefahren werden muss. In anderen Ländern wie Italien gilt eine vergleichbare Regelung für alle Straßen außerhalb von Ortschaften. Und Portugal weist sogar eine Tagfahrlichtpflicht für einzelne Strecken aus.
Zweiräder besser sichtbar machen
Exakt umgekehrt wie bei Automobilen verhält es sich in Deutschland mit Motorrädern: An Krafträdern muss tagsüber stets das Licht eingeschaltet sein, um das Zweirad besser sichtbar zu machen – das schreibt die deutsche Straßenverkehrsordnung in Paragraf 17 Abs. 2a vor. Allerdings müssen Motorräder nicht zwingend mit einem eigenen Fahrlicht ausgerüstet werden. In diesem Fall wird eben tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet. Auch für Fahrräder gibt es Leuchten mit Tagfahrlichtfunktion. Bei ihnen erzeugen einige LED einen Lichtkegel mit geringer Intensität, der direkt nach vorn strahlt und so die Wahrnehmbarkeit verbessert. Eingeschaltet wird die Funktion mit einem Helligkeitssensor.