Hauptuntersuchung: Bundesrat beschließt Änderungen zum Juli 2012

05.04.2012 14:55 Uhr
Hauptuntersuchung, HU, Tuev-Pruefung
Dem BVF-Vorstand wurde die Elektronik-HU schon bei fsd in Dresden vorgeführt
©Foto: Dietmar Fund

Für alle ab Juli 2012 neu zugelassenen Kraftfahrzeuge wird die "HU" sukzessive um eine Elektronikprüfung ergänzt.

Die Hauptuntersuchung (HU) wird künftig erweiterte Inhalte haben. Außerdem wird der Fälligkeitszeitraum der Plakette voraussichtlich ab dem 1. Juli 2012 nicht mehr rückdatiert. Dafür müssen die säumigen Halter dann außer einem etwaigen Bußgeld für eine „vertiefte Untersuchung“ eine um 20 Prozent erhöhte Prüfgebühr entrichten.

Das ergibt sich aus der 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, der der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. März 2012 zugestimmt hat. Sie umfasst auch entsprechende Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung.

Wie der TÜV Süd ergänzend mitteilt, fällt die Rückdatierung in Baden-Württemberg ab sofort weg. Bayern hingegen wolle damit bis zum endgültigen Inkrafttreten warten.

Laut dem Verband der TÜV (VdTÜV) wird die Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2012 zugelassen werden, um eine Elektronikprüfung ergänzt. Bei ihr sollen über einen „HU-Adapter“ Systeme wie ABS und ESP auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Sachverständigen müssten dazu die Fahrzeuge mit mindestens 8 km/h bewegen, damit diese Systeme betriebsbereit sind.

(dif)

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