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Hohe Bußgelder bei falscher Anhängersicherung

18.07.2017 09:00 Uhr
Hohe Bußgelder bei falscher Anhängersicherung
Einheitliche Regeln in Europa? Leider nicht, wie der ADAC mitteilt
© Foto: Fotolia/Martin P

Der ADAC weist in einer Mitteilung auf die sehr unterschiedlichen Vorschriften für die Anhängersicherung im Ausland hin. Was Autofahrer wissen müssen.

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Urlauber, die mit Camping- oder Bootsanhänger im benachbarten Ausland unterwegs sind, sollten die Vorschriften für die Anhängersicherung der jeweiligen Länder kennen. Darauf verweist der ADAC. Die Regelungen wichen zum Teil erheblich voneinander ab.

Für Deutschland (und auch Italien) gelte: Nur Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilo benötigen ein Sicherungsseil. Das zusätzliche Seil aus Draht soll die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen. Wo es genau am Fahrzeug angebracht sein muss, ist nicht vorgeschrieben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung ratsam. Ist das nicht möglich, genügt es, das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

Anders sieht es im Nachbarland Schweiz aus. Hier müssen nach Angaben des ADAC alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Es genügt nicht, wenn die Sicherheitsleine lediglich über den Kugelhals gelegt wird. Die Befestigung ist laut Automobilclub an zusätzlich angebrachten Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen vorzunehmen. Fehler kommen den Autofahrer teuer zu stehen - bis zu 600 Schweizer Franken sind fällig. Die gleiche Regelung gilt in den Niederlanden, allerdings sind Verstöße etwas „günstiger: Es drohen 230 Euro Strafe.

In Österreich benötigen ebenfalls alle Anhänger, also auch solche unter 750 Kilogramm ohne Bremse, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Laut ADAC ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, wie die Reißleine oder Sicherungskette an der Kupplung angebracht werden muss. Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reiche es im Allgemeinen aus, die Reißleine beziehungsweise Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Besteht keine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug, wird ein Bußgeld von bis zu 100 Euro erhoben.

In Frankreich ist nach Angaben des Clubs in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, dass Anhänger über 750 Kilogramm über eine Bremsvorrichtung verfügen müssen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers ermöglicht. (tr)

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KOMMENTARE


U,Schwarz

04.04.2023 - 21:21 Uhr

Wir wissen ja, dass in Deutschland ungebremste Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm kein Abreißseil benötigen, ok und Anhänger über 750 kg gelten als „gebremste Anhänger“ und müssen über ein Sicherungsseil verfügen, auch ok. Aber die Frage, die sich mir stellt, ist, was muss es den für ein Abreißseil bei einem ungebremste Anhänger sein? Habe zwar eins gefunden, spezial für ungebremste Anhänger, aber es wäre zu kurz um es korrekt anzubringen. Kann ich also die "normalen verwenden" und was soll es bringen, wenn mein Hänger doch ungebremst ist, wird dieses dünne Abreißseil es mit Sicherheit nicht halten.


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