Elektronische Sicherheits- und Assistenzsysteme unterliegen genauso Alterung und Verschleiß wie andere Fahrzeugkomponenten. Wie sicher die elektronischen Sicherheitsfeatures wirklich sind und ob sie im Ernstfall entsprechend ansprechen, weiß man daher im Zweifel erst, wenn es zu spät ist.
Wie der TÜV Thüringen informiert, sieht der Gesetzgeber aus diesem Grund ab 1. Juli 2015 vor, mit einem speziellen HU-Prüfadapter bei der Hauptuntersuchung die Bremswirkung, den Verbau von elektronischen Sicherheits- und Assistenzsystemen im Fahrzeug sowie die Funktion der lichttechnischen Einrichtungen zu prüfen. Auf dieser Grundlage kann die Hauptuntersuchung zukunftsorientiert an den jeweiligen technischen Fortschritt angepasst werden. Die Untersuchungen werden damit effizienter und sicherer.
(TÜV Thrüngen/cm)