Um das sicherzustellen, dass die elektronischen Helfer zuverlässig ihren Dienst tun, werden diese ab dem 1. Juli – in der Regel alle zwei Jahre – im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft. Dazu verbindet sich der Sachverständige mit Hilfe des HU-Adapters über die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) mit dem Fahrzeug und kann so erkennen, ob die elektronischen Sicherheitsassistenten auch tatsächlich noch verbaut sind. Diese Prüfung wurde entsprechend der 47. Novelle des Straßenverkehrsrechts seit 2012 für neu zugelassene Fahrzeuge schrittweise eingeführt.
Neu im HU-Programm ab Juli ist auch die geänderte Durchführung der Prüfung der Bremsanlage. Jetzt wird die korrekte Verteilung der Bremskräfte achsweise anhand von Sollwerten und dem gemessenen Bremsdruck mit dem HU-Adapter elektronisch erfasst und in der Prüfsoftware berechnet. Anhand dieser Informationen kann der Sachverständige eine umfassende Beurteilung der Bremsanlage durchführen. Zusätzlich kann der HU-Adapter auch als Verzögerungsmessgerät verwendet werden.
Um auch zukünftig die Prüfung der komplexen Fahrzeugtechnik sicherzustellen, werden der HU-Adapter und die Prüfsoftware ständig weiterentwickelt. Die nächsten Schritte sind die Prüfung der Achsdämpfung sowie die dynamische Bremsmessung. Aber auch die Prüfung von komplett neuen Fahrzeugsystemen, wie zum Beispiel das Notrufsystem eCall, wird Bestandteil der Hauptuntersuchung sein.
(TÜV Süd/cm)