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Hustensaft mit Vorsicht genießen

28.10.2018 10:00 Uhr
Hustensaft mit Vorsicht genießen
Auto fahren? Jetzt besser nicht ...
© Foto: CamiloTorres/iStock/thinkstock

Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, warnt der TÜV-Verband (VdTÜV). Selbst scheinbar harmlose Medizin kann es in sich haben.

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Sogar „harmlose“ Erkältungsmedikamente könnten sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken und diese sogar einschränken, sagt VdTÜV-Geschäftsführer Joachim Bühler. Autofahrer sollten seiner Ansicht nach deswegen den Beipackzettel lesen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wenn starke Nebenwirkungen zu erwarten sind. Müdigkeit, Benommenheit, Schwindel, Konzentrationsprobleme oder eingeschränktes Sehvermögen könnten vorkommen, wenn zum Beispiel Grippemittel eingenommen würden.

Gefahr der Wechselwirkungen

Besonders gefährlich sind laut Bühler Wechselwirkungen zwischen Medikamenten: „So können in Kombination eingenommene Präparate gegen Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Epilepsie, Depression oder Grippe das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Konsumieren Patienten zusätzlich Alkohol, kann das die Wirkung der Medikamente und ihrer Nebenwirkungen verstärken.“ Der einfachste Weg, sich über Wechselwirkungen zu informieren, sei ein Blick auf den Beipackzettel. Patienten sollten außerdem ihren Arzt oder Apotheker nach Neben- und Wechselwirkungen fragen.

Freiwilliger Test als Beleg gegenüber Behörden

Auch die Behandlung chronischer Krankheiten oder Operationen könne sich ungünstig auf die Fitness beim Fahren auswirken, meint der VdTÜV-Vertreter. „Müssen Patienten einzelne oder sogar mehrere Medikamente über einen längeren Zeitraum einnehmen, ist ein freiwilliger Test zu empfehlen“, sagt Bühler. So einen Fitness-Check würden zum Beispiel die medizinisch-psychologischen Stellen der TÜV-Organisationen anbieten – unter strikter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. „Verkehrsteilnehmer können damit nicht nur ruhigen Gewissens fahren, sondern ihre Fahrtüchtigkeit auch im Fall eines Unfalls gegenüber Behörden oder Versicherungen belegen.“

(tc)

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