Begründung: Eine jährliche Untersuchung brächte keinerlei Gewinn an Verkehrssicherheit, denn nur die wenigsten Verkehrsunfälle seien auf technische Mängel zurückzuführen. Meist handele es sich bei solchen Unfällen auch um Mängel, die bei einer Hauptuntersuchung gar nicht erfasst werden, wie beispielsweise geplatzte Reifen.
Ferner sei zwar unbestritten, dass Fahrzeuge mit zunehmendem Alter öfter Mängel aufweisen, gleichwohl sollte auch die Fahrleistung nicht unberücksichtigt bleiben. Es sei nicht auszuschließen, dass Fahrzeuge mit geringer Fahrleistung, aber höherem Alter von besserer technischer Qualität und mit weniger Mängeln behaftet sind, als jüngere Fahrzeuge mit hoher Fahrleistung.
Die Prüffristen für ältere Fahrzeuge auf ein Jahr zu verkürzen sei aus diesen Gründen unverhältnismäßig, nicht sachgerecht und brächte darüber hinaus keinen Mehrwert.
(tf)
Bundesratsdrucksache 398/12 (Beschluss)