Am 1. Januar 2018 tritt die Reform des Fahrlehrerechts in Kraft. Damit kommt eine Fülle von Veränderungen auf die Fahrlehrerschaft zu. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und die Zeitschrift "Fahrschule" veranstalten deshalb am 24./25. November 2017 im Hotel und Tagungszentrum "Freizeit In" in Göttingen das Symposium „Neues Recht – Bedeutung und Auswirkung für die tägliche Arbeit in der Fahrschule“. In drei Workshops geht es um das neue Fahrlehrergesetz mit den dazu gehörenden Verordnungen, ein vierter befasst sich mit den Änderungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG und BKrFQV) und der Bedeutung für die Fahrlehrer, die in diesem Bereich tätig sind.
Jeder Teilnehmer kann an bis zu drei der folgenden Workshops teilnehmen:
- Neues Fahrlehrerrecht: Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung
- Neues Fahrlehrerrecht: Fahrlehrerausbildung und -prüfung
- Offene Fragen zum neuen Fahrlehrerrecht
- Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die -Verordnung: Was ist wichtig für Fahrlehrer?
Wie immer bei einem neuen Gesetz, wird es auch beim Fahrlehrerrecht Punkte geben, bei denen es zu Auslegungsfragen kommt. Um diese Punkte wird es in dem Workshop "Offene Fragen" gehen.
Die Teilnehmerzahl ist bei jedem Workshop auf 100 begrenzt. Die Anmeldung ist hier möglich: http://www.fahrschule-online.de/flrsymposium
(bub)