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Kasko zahlt nur bei "Wasser, das zum Auto kommt"

13.06.2016 14:14 Uhr
Kasko zahlt nur bei "Wasser, das zum Auto kommt"
Auf nassen Straßen sollte man auf jeden Fall die speziellen Tempolimits beachten
© Foto: AvD/Mr Twister-Fotolia.com

Die Sommermonate bergen für Autofahrer oft unterschätzte Risiken. Gerade Fahranfänger unterschätzen, wie gefährlich ein Wolkenbruch sein kann.

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Ein Gewitterschauer oder heftiger Wolkenbruch kann Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Sobald binnen kurzer Zeit größere Wassermassen vom Himmel regnen, steigt die Aquaplaning-Gefahr. Davor warnt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Ist die Fahrbahn beschädigt oder altersbedingt von Spurrillen durchzogen, steige das Risiko. Dies gilt ebenso bei geringer Profiltiefe der Reifen. Insbesondere Fahranfänger sind in solchen Situationen oft überfordert oder unterschätzen die Gefahr. Der AvD hat deshalb Infos zu dem Thema zusammengestellt:

Wann gilt Tempolimit bei Nässe?

Gerade Fahranfängern ist oft nicht klar, bei welchen Straßenverhältnissen die Zusatzschilder „bei Nässe“ (StVO § 41 / Zeichen 274) gelten. Gelegentlich müssen deshalb Gerichte klären, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung als Ordnungswidrigkeit zu werten ist. Der AvD weist darauf hin, dass eine an den allgemeinen Sprachgebrauch angelehnte Definition gewählt wird: Von „Nässe“ im Sinne des Zusatzschildes sei laut Rechtsprechung  auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Ist die Fahrbahn dagegen „nur“ feucht oder steht nur in den Spurrillen Wasser, reicht dies nicht aus, um Verstöße zu ahnden. Der AvD appelliert jedoch vor allem, die eigene Sicherheit im Blick zu haben. Dazu gehöre auch, regelmäßig die Reifen des Fahrzeugs zu kontrollieren.

Ebenso wie bei Winterreifen ist auch bei Sommerreifen eine Profiltiefe von mindestens drei Millimetern zu empfehlen. Je tiefer das Profil, desto besser behalten die Reifen Bodenkontakt. Dagegen steigt bei schlechtem Profil die Gefahr, dass das Auto auf nasser Fahrbahn „aufschwimmt" und die Reifen die Haftung verlieren. Insbesondere bei Aquaplaning ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern nicht ausreichend.

Die Zusatzschilder „bei Nässe" unter den Geschwindigkeitsbeschränkungen seien übrigens meist ein Indiz dafür, dass man auf einer Strecke unterwegs ist, die Aquaplaning-anfällig ist.

Vorsicht bei Fahrten durch Wasser 

Tiefe Pfützen in Kurven oder gar stehendes Wasser in Senken ist nicht nur ein fahrerisches Risiko, sondern auch Ursache für teure technische Schäden. Denn schwungvolle Wasser-Durchfahrten setzen die heiße Abgasanlage einem Kaltwasserschock aus, Rohre reißen, Katalysatoren und Lambda-Sonde können zerstört werden. Auch irreparable Schäden in der Elektrik oder auch in der Elektronik sind teuer und gefährlich. Stehendes Wasser, das man nicht einschätzen kann, sollte man auch aus rechtlichen Gründen nicht durchfahren, denn man kann „das Ende des Fahrmanövers nicht sicher absehen“ und die Kaskoversicherung zahlt nur bei „Wasser, das zum Auto kommt“ und nicht, wenn man „mit dem Auto ins Wasser fährt“.

(ts)

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