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Kennzeichen: Alte Kombinationen wieder zulässig

04.12.2012 10:08 Uhr
Autokennzeichen, Buchstabenkombinationen, Verordnung
Die Liebhaber früherer Kennzeichen haben sich durchgesetzt
© Foto: Uwe Meinhold/dapd

Die Liebhaber früherer Kennzeichen haben sich durchgesetzt.

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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. Oktober 2012 die Grundlage für die Wiedereinführung älterer Fahrzeugkennzeichen geschaffen.

Die Verordnung ist bis auf einen kurzen Passus am 1. November 2012 in Kraft getreten. Die Bundesländer können jetzt beim BMVBS beantragen, früher einmal ausgegebene Kennzeichen wieder zuteilen zu dürfen.

(dif)

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