Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. Oktober 2012 die Grundlage für die Wiedereinführung älterer Fahrzeugkennzeichen geschaffen.
Die Verordnung ist bis auf einen kurzen Passus am 1. November 2012 in Kraft getreten. Die Bundesländer können jetzt beim BMVBS beantragen, früher einmal ausgegebene Kennzeichen wieder zuteilen zu dürfen.
(dif)