Der jährliche Wechsel des Versicherungs-Kennzeichens beschert den Kleinkrafträdern für diese Saison ein blaues Schild. Es muss ab dem 1. März am Fahrzeug angebracht sein und gilt bis zum 28. Februar 2013. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiter mitteilt, entfallen auf 1.000 Kleinkrafträder 17 Schäden. Das ist laut GDV doppelt so hoch wie bei Motorrädern, aber erfreulicherweise sank die Anzahl der Haftpflichtschäden bei Mopeds und Mofas in den vergangenen Jahren kontinuierlich. (kitz)
Kleinkrafträder: Ab 1. März muss ein blaues Schild drauf

Das schwarze Schild aus dem Vorjahr verliert seine Gültigkeit.