Da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen, muss bei einer üblichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Da der 30. November in diesem Jahr jedoch auf einen Sonntag fällt, sollte die Kündigung möglichst bis zum 28. November bei dem jeweiligen Versicherer ankommen. Darauf weist das Goslar Institut hin. Zahlreiche Versicherer würden auch den nächsten Werktag als fristgerechten Eingang der Kündigung akzeptieren.
Wer nicht rechtzeitig kündigt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Um sich zu vergewissern, dass eine schriftliche Kündigung auch termingerecht beim Versicherer einging, sollte der Kündigungsbrief per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Die Kündigung sollte vom Versicherer bestätigt werden.
Ausschlaggebend für das Kündigungsrecht ist laut Goslar Institut nicht das Ende des Kalenderjahres, sondern das des Versicherungsjahres. Deshalb sollten sich kündigungswillige Kunden durch einen Blick in die Kfz-Versicherungspolice schlaumachen, ob ihr Vertrag nicht möglicherweise unterjährig endet. Bei den meisten Verträgen ist allerdings am 31. Dezember Versicherungs-Jahresende.
(tc)
Kündigung der Kfz-Versicherung: Vorsicht Stichtag!

Am 30. November ist es wieder so weit: Bis zu diesem Stichtag müssen Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, ihren alten Vertrag gekündigt haben.