Fahrschulen, die in einer Kommune im Landkreis Altötting beheimatet sind, können seit Januar 2012 Führerscheinanträge ihrer Fahrschüler online stellen. Die Anträge werden verschlüsselt eingereicht. Daraufhin wird die Meldebehörde der Gemeinde, in der der Fahrschüler seinen Wohnsitz hat, per E-Mail benachrichtigt. Die Meldebehörde überprüft anschließend die Personalien. Notwendige schriftliche Unterlagen muss die Fahrschule einfach per Post an die Fahrerlaubnisbehörde schicken. An dieses „Workflow-Verfahren“ sind alle Kommunen des Landkreises angeschlossen. Sie benötigen zur Abwicklung nur einen Internetanschluss, aber keine spezielle Software. Die fälligen Gebühren lassen die Fahrschüler entweder über einen Abbuchungsauftrag einziehen oder entrichten sie in bar bei der Fahrschule, die sie dann weiterreicht. Fahrschulen, die Bareinnahmen weiterleiten, sollen nur einmal pro Vierteljahr abrechnen müssen. (dif)
Landkreis Altötting: Führerscheinanträge online beantragen
Fahrschüler im Heimat-Landkreis von Papst Benedikt können ihren Führerschein jetzt von der Fahrschule aus auf elektronischem Weg beantragen.