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Legal Highs: Politiker sehen rechtlichen Korrekturbedarf

10.05.2017 13:00 Uhr
Legal Highs: Politiker sehen rechtlichen Korrekturbedarf
Legal Highs können recht einfach im Internet gekauft werden
© Foto: Picture Alliance/dpa/Christoph Schmidt

Wer Legal Highs konsumiert, gefährdet seine Gesundheit – und die anderer, wenn er berauscht Auto fährt. Kirsten Lühmann (SPD) fordert deshalb strengere gesetzliche Regelungen.

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Als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reinigungsmittel oder Badesalze werden sie unter anderem in Online-Shops verkauft: sogenannte Legal Highs. Vor allem bei Jugendlichen kommen diese Neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) an. Denn Erwerb und Besitz der Drogen sind straffrei, insofern keine Einzelstoffe enthalten sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Vergangenes Jahr stimmte der Deutsche Bundestag allerdings dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung Neuer psychoaktiver Stoffe zu. Dieses trat am 26. November 2016 in Kraft. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die nach dem EuGH-Urteil 2014 entstandene Regelungslücke zu schließen. Da NpS nicht mehr unter das Arzneimittelgesetz fallen dürfen, musste eine neue Grundlage geschaffen werden“, sagt Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, und ergänzt: „Allerdings sehe ich noch rechtlichen Korrekturbedarf mit Blick auf den Straßenverkehr. Der Verkehrsausschuss wurde während des Gesetzgebungsverfahrens nicht beteiligt und dieser Aspekt fehlt gänzlich.“

Viele Experten sind überzeugt davon, dass NpS die Fahreignung erheblich einschränken: Nach dem Konsum von NpS ist man in der Regel nicht mehr fahrtauglich – auch wenn die Wirkung der Drogen nicht immer unmittelbar erkennbar ist. Fahrer unter Drogeneinfluss stellen damit sowohl eine Gefahr für sich selbst, als auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. „Hier muss meiner Meinung nach mehr getan werden. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, NpS auf der Liste der berauschenden Stoffe in der Anlage im Straßenverkehrsgesetz zu ergänzen. Dann wäre schon die Tatsache des Konsums von NpS ein Grund, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen“, fordert Lühmann. Noch ist es so, dass eine Verurteilung wegen einer Straftat nach § 316 StGB  „Trunkenheit im Verkehr“ nur erfolgen kann, wenn dem Fahrer außer seinem Drogenkonsum auch noch drogenbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können – und das gelingt in der Praxis oft nicht.

Welche Auswirkungen die Einnahme von Legal Highs haben und wie auch Fahrlehrer bei der Bekämpfung von Drogenfahrten mitwirken können, lesen Sie in der "Fahrschule" 6/2017. 

(ts)

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