Wie schnell muss ein Lkw fahren, der einen anderen Lkw überholt? Der Online-Service Refrago nennt die rechtlichen Voraussetzungen zum „Elefantenrennen“.
Grundsätzlich ist das natürlich möglich: Ein Lkw überholt einen anderen. Aber wie schnell das gehen muss, dazu sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nichts - und schweigt sich zur Mindestgeschwindigkeit beim Überholen aus. In § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO steht lediglich: „Überholen darf … nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“
Diese Regelung soll laut Refrago zum Beispiel verhindern, dass Pkw-Fahrer auf Autobahnen mit zwei Spuren behindert werden. Zudem muss sich der Überholende so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist (§ 5 Abs. 4 StVO).
Es sei gesetzlich jedoch nicht geregelt, was als „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ anzusehen sei, stellt Refrago fest und zitiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 4 Ss OWi 629/08): Ein Lkw müsse mindestens zehn km/h schneller sein als derjenige, der überholt werden solle. Darüber hinaus dürfe der Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden andauern. Dabei handle es sich aber nur um eine Faustformel, die lediglich für Autobahnen mit zwei Spuren gelte.
(tc)